18.05.2021
424. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Perspektiven in der Kindertagesbetreuung
Stufenweise Anhebung des maßgeblichen Inzidenzwerts auf 165
Erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern derzeit stetig.
- Aufgrund dieser positiven Entwicklung soll im Sinne eines
stufenweisen Vorgehens zunächst den Kindern, die im September in die
Schule kommen (Vorschulkinder) die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 25. Mai 2021 bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zu besuchen. Entscheidend ist, ob eine Schuleinschreibung tatsächlich erfolgt ist.
- Nach den Pfingstferien, also ab dem 7. Juni 2021, können dann alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 wieder im (eingeschränkten) Regelbetrieb besuchen.
- In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 können auch wieder offene Konzepte durchgeführt werden, sofern dies von den Trägern und Kindertageseinrichtungen gewünscht ist.
- Die Kreisverwaltungsbehörden werden, wie bislang auch, jeweils amtlich bekanntmachen, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem maßgeblichen Inzidenzwert von 165 bzw. 50 liegt oder wenn der maßgebliche Inzidenzwert wieder überschritten wird.
Selbsttests für Kita-Kinder
Die Bayerische
Teststrategie wird nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests
speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren erweitert. Der
Freistaat beabsichtigt, den Eltern schnellstmöglich kostenfrei zwei
Selbsttests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Die Eltern können ihre
Kinder dann zu Hause testen.
Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Testung der Kinder wird, wie
schon bislang bei den Beschäftigten, freiwillig sein. Über die weiteren
Details werden wir mit einem gesonderten Newsletter sowie einem
Elternbrief informieren.
Für die verpflichtenden Tests der betreuten Schulkinder bleibt es beim bisherigen Verfahren.
Umgang mit der Testpflicht für genesene Schulkinder
Betreute Schulkinder, die von einer Coronavirus-Infektion genesen sind
und dies entsprechend nachweisen können, benötigen kein negatives
Testergebnis. Voraussetzung für die Befreiung von der Testpflicht ist,
dass
- der Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst oder in einem elektronischen Dokument vermerkt ist,
- die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und
- die Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Voraussetzung ist außerdem, dass das betreffende Kind keine Krankheitssymptome aufweist und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
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