Der Elternbeitrag richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der Kita.
Der Träger hat in Absprache mit dem Elternbeirat eine Mindestbuchungszeit festgelegt, die verpflichtend zu buchen ist. Für alle Kinder beträgt die Mindestbuchungszeit 3 bis 4 Stunden zwischen 8.00 und 12.00 Uhr.
Betreuungszeit |
Kinder unter 3 Jahren | Kinder ab 3 Jahren |
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3 bis 4 Stunden | 180,00 € | 130,00 € | |
4 bis 5 Stunden | 190,00 € | 140,00€ | |
5 bis 6 Stunden | 200,00 € | 150,00 € | |
6 bis 7 Stunden | 210,00 € | 160,00 € | |
7 bis 8 Stunden | 230,00 € | 180,00 € | |
8 bis 9 Stunden | 250,00 € | 200,00 € | |
Der Beitrag wird zusammen mit 10,00 € Spielgeld und 3,00 € Wirtschaftsgeld monatlich erhoben. Für Geschwisterkinder, die zeitgleich die Kindertagesstätte besuchen, wird eine Ermäßigung in Höhe von 25% für das zweite Kind und für weitere Geschwisterkinder 50% auf den Betreuungszeitbeitrag gewährt. Kinder ab drei Jahren bekommen vom Staat einen monatlichen Zuschuss von 100,00€ bis zum Schuleintritt.